Der Verein ist für den Betrieb des Kinderhortes zuständig. Es gelten die entsprechenden Reglemente. Sie können bei der Hortleitung eingefordert werden.
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Die Rechnungsrevisoren
Wer sein Kind im Iberg betreuen lässt, wird automatisch Mitglied des Kinderhortvereins Iberg.
Es können aber auch alle anderen volljährigen Personen dem Verein beitreten.
Der Vereinsbeitrag von CHF 30.00 wird jährlich eingezogen.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und erfolgt durch Mitteilung an den Vorstand.
Tritt ein Kind aus dem Kinderhort aus, ist auch die Mitgliedschaft der Eltern automatisch gelöscht.